| |
Kanzlei STEIN
Wir sind Ihr Partner, wenn es um die fundierte Beratung und wirkungsvolle Unterstützung bei
grenzüberschreitenden Projekten und Investitionen geht. Unsere Kompetenz in beiden Rechtsordnungen
ermöglicht es uns, die Wirkungen und Rückwirkungen unternehmerischer Entscheidungen im jeweiligen
Land in die Beratung einzubeziehen und Ihnen auf diese Weise eine umfassende Lösung Ihrer spezifisch
deutsch-französischen Fragestellungen auszuarbeiten.
Beratung, Verhandlung und Prozessführung erfolgen in deutscher wie französischer Sprache. Vertragswerke
werden in beiden Sprachen erstellt, Prozesse sowohl in Frankreich wie auch in Deutschland geführt. Gerade bei
deutsch-französischen Kooperationen oder Joint Ventures fördert die Kommunikation in beiden Sprachen das
Verständnis und den Erfolg der Partner.
|