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Kanzlei STEIN

Wir sind Ihr Partner, wenn es um die fundierte Beratung und wirkungsvolle Unterstützung bei grenzüberschreitenden Projekten und Investitionen geht. Unsere Kompetenz in beiden Rechtsordnungen ermöglicht es uns, die Wirkungen und Rückwirkungen unternehmerischer Entscheidungen im jeweiligen Land in die Beratung einzubeziehen und Ihnen auf diese Weise eine umfassende Lösung Ihrer spezifisch deutsch-französischen Fragestellungen auszuarbeiten.

Beratung, Verhandlung und Prozessführung erfolgen in deutscher wie französischer Sprache. Vertragswerke werden in beiden Sprachen erstellt, Prozesse sowohl in Frankreich wie auch in Deutschland geführt. Gerade bei deutsch-französischen Kooperationen oder Joint Ventures fördert die Kommunikation in beiden Sprachen das Verständnis und den Erfolg der Partner.

 
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